Beiträge / Gebühren

Elternbeitrag

 

Die Elternbeiträge richten sich nach der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder einer Familie, die eine Kindertageseinrichtung der Gemeinde Geratal besuchen, sowie nach dem gewählten Betreuungsumfang.

 

In unserer Einrichtung gelten ab dem 01.07.2026 folgende Beiträge:

 

Ganztagsbetreuung

  • 175,00 € monatlich für ein Kind
  • 145,00 € monatlich je Kind bei Familien mit zwei Kindern
  • 110,00 € monatlich je Kind bei Familien mit drei Kindern
  • 90,00 € monatlich je Kind bei Familien mit vier oder mehr Kindern

Halbtagsbetreuung 

  • 110,00 € monatlich für ein Kind
  • 90,00 € monatlich je Kind bei Familien mit zwei Kindern
  • 70,00 € monatlich je Kind bei Familien mit drei Kindern
  • 50,00 € monatlich je Kind bei Familien mit vier oder mehr Kindern

Darüber hinaus wurden bereits weitere Anpassungsstufen beschlossen:

 

Ab dem 01.08.2027

 

Ganztagsbetreuung

  • 190,00 € für ein Kind
  • 160,00 € je Kind bei zwei Kindern
  • 135,00 € je Kind bei drei Kindern
  • 110,00 € je Kind bei vier oder mehr Kindern

Halbtagsbetreuung

  • 130,00 € für ein Kind
  • 110,00 € je Kind bei zwei Kindern
  • 90,00 € je Kind bei drei Kindern
  • 70,00 € je Kind bei vier oder mehr Kindern

Ab dem 01.08.2028

 

Ganztagsbetreuung

  • 220,00 € für ein Kind
  • 190,00 € je Kind bei zwei Kindern
  • 160,00 € je Kind bei drei Kindern
  • 130,00 € je Kind bei vier oder mehr Kindern

Halbtagsbetreuung

  • 150,00 € für ein Kind
  • 130,00 € je Kind bei zwei Kindern
  • 110,00 € je Kind bei drei Kindern
  • 90,00 € je Kind bei vier oder mehr Kindern

Zusätzlich wird ab dem 01.07.2026 eine Versorgungskostenpauschale in Höhe von 20,00 € pro Monat und Kind erhoben. Mit dieser Pauschale werden die Kosten für die Vor-, Zu- und Nachbereitung der Mahlzeiten abgedeckt. Die Erhebung dieser Pauschale erfolgt auf Grundlage des Thüringer Kindergartengesetzes (ThürKigaG) und wurde in Abstimmung mit der Gemeinde Geratal beschlossen. Die Elternbeiträge sowie die Versorgungskostenpauschale werden weiterhin monatlich per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Das bestehende Lastschriftmandat gilt als Rahmenmandat und umfasst künftig auch den Einzug der Versorgungskostenpauschale. Die Änderung der Gebührensatzung tritt zum 01.07.2026 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie jährlich einen Gebührenbescheid, aus dem sich die jeweils zu zahlenden Beiträge ergeben.